Neue Regeln für die Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Hilfsmittelerbringern
Seit Anfang des Monats ist die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich gesetzlich neu geregelt. Demnach sind Leistungserbringern sämtliche Zahlungen und Zuwendungen an Vertragsärzte im Zusammenhang mit der Hilfsmittelversorgung untersagt. Krankenkassen sind zudem verpflichtet, die jeweils zuständige Ärztekammer zu informieren, wenn Vertragsärzte auf vertraglicher Grundlage an der Durchführung der Hilfsmittelversorgung mitwirken, damit die berufsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden kann. Die Kassen sollen auch melden, wenn sie Auffälligkeiten feststellen, die auf eine Zuweisung von Versicherten an bestimmte Leistungserbringer oder sonstige verordnenden Vertragsärzte und Anreize für Fehlverhalten zum Nachteil der Solidargemeinschaft verhindert werden.